Staatskanzlei

Golze: Bundesratsinitiative für bezahlbare Pflege

veröffentlicht am 26.06.2018

Pflege muss auch in Zukunft für Pflegebedürftige und Angehörige bezahlbar bleiben. Dafür setzt sich Brandenburg im Bundesrat ein. Sozialministerin Diana Golze hat dazu heute dem Kabinett den Antrag „Herausforderungen in der Pflege angehen und Kosten gerecht verteilen" für eine Bundesratsinitiative vorgelegt. Die Landesregierung stimmte der Initiative zu. Sie wird in der nächsten Bundesratssitzung am 6. Juli 2018 eingebracht. Ministerin Golze wird im Bundesrat dazu sprechen. Mit der Initiative setzt die Landesregierung einen Landtagsbeschluss um.

Ministerin Golze umriss nach der Kabinettsentscheidung das Anliegen des Vorstoßes: „Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung, die nur einen Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten beiträgt. Steigen die Pflegekosten, müssen die Betroffenen bisher die Hauptlast tragen. Das müssen wir umdrehen. Wir schlagen vor, dass Betroffene als Eigenanteil einen festen Sockelbetrag zahlen, der dann durch die Pflegeversicherung bis zum individuell benötigten Leistungsumfang aufgestockt wird. Für die entstehenden Mehrkosten muss die Pflegeversicherung finanziell besser ausgestattet werden. Langfristig brauchen wir eine solidarische Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass sich alle Einkommensarten an der Finanzierung der Pflege beteiligen müssen."

Aus Sicht der Ministerin steht Deutschland in der Altenpflege angesichts der  demografischen Entwicklung vor einer zweifachen großen Herausforderung: „Um einem drohenden Pflegenotstand entgegenzuwirken, müssen die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Pflegekräfte dringend verbessert werden. Nur so kann es gelingen, mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf zu gewinnen. Gleichzeitig müssen aber auch die Pflege-Kosten für Betroffene kalkulierbar bleiben."

Brandenburg hatte sich auf Bundesebene gemeinsam mit anderen Bundesländern bereits dafür eingesetzt, dass zum 1. Januar 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung angehoben wurden und die Bundesregierung seitdem verpflichtet ist, alle drei Jahre eine weitere Anpassung zu prüfen. Aufgrund der schneller steigenden Pflegekosten ist der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung im Jahr 2020 zu lang.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 110.7 KB)