Staatskanzlei

Land erfüllt Beschäftigungspflicht: 2.900 schwerbehinderte Menschen arbeiten in der Landesverwaltung

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 17.09.2024

Das Land Brandenburg erfüllt weiterhin die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen: Im Jahr 2023 waren in der Landesverwaltung durchschnittlich 2.881 von insgesamt 53.313 Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Frauen und Männern besetzt. Das entsprach einer Beschäftigungsquote von 5,4 Prozent. Das geht aus dem „Bericht über die Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in der Landesverwaltung für die Jahre 2022 und 2023“ hervor, den Sozialministerin Ursula Nonnemacher heute im Kabinett vorgestellt hat.

Das Sozialministerium erstellt den Bericht seit 2010 alle zwei Jahre.  Demnach ist die Beschäftigungsquote insgesamt rückläufig. Sie betrug im Jahr 2020 5,71, 2021 5,63 und 2022 5,51 Prozent. Die bisher höchste Quote gab es 2014 mit 6,3 Prozent. Im Jahr 2007 hatte das Land als Arbeitgeber mit 5,08 Prozent erstmals die gesetzlich geforderte Fünf-Prozent-Marke erreicht. Durch das Innenministerium wurde in dieser Legislaturperiode eine Schwerbehindertenrichtlinie aufgestellt, die am 16. März 2022 in Kraft trat. Ziel ist, eine Beschäftigungsquote von 6,5 Prozent in der Landesverwaltung zu erreichen, jedoch ohne staatliche Hochschulen. Für die Jahre 2022 und 2023 hat die Landesverwaltung unter dieser Vorgabe eine jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote von 5,9 bzw. 5,7 Prozent erreicht.

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen zu beschäftigten.

Schwerbehindert sind Personen, die wenigstens einen Grad der Behinderung von 50 haben. Behinderte Menschen mit einem festgestellten Grad von weniger als 50, aber mindestens 30 können gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen Arbeitsplatz nicht behalten oder erlangen können. Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen können während der Zeit einer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, auch wenn der Grad ihrer Behinderung weniger als 30 beträgt.

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